Auf dem gesamten Festivalgelände und Campingplatz gilt das Jugenschutzgesetz.
Auf dem Festivalgelände wird es sehr laut werden. Bitte achten sie darauf, dass vor allem jüngere Kinder mit einem Gehörschutz versehen sind!
Jugendliche unter 18 Jahren
Dürfen das Festival nur bis 24.00Uhr besuchen oder zeitlich unbegrenzt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Also entweder in Begleitung der Eltern oder einer Person über 18 Jahren welche personensorgeberechtigt ist. Im letzteren Fall ist folgendes Formular von den Eltern auszufüllen und jederzeit vom Festivalbesucher mitzuführen.
Ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten ist Jungendlichen unter 18 Jahren der Besuch des Festivals nach 24Uhr untersagt.
Download: Erziehungsbeauftragung
Jugendliche unter 14 Jahren
Kinder unter 14 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung ihrer Eltern.
Kinder unter 14 Jahren in Begleitung ihrer Eltern haben freien Eintritt.











